Not your keys, not your coins!!!

 

Entdecker

Da Bitcoin eine völlig neue Welt der Freiheit und Eigenverantwortung eröffnet, so wie sie die Menschheit davor noch nie gesehen hat, muss ich hier auch einmal auf den Ursprungsethos des Bitcoinentdeckers zu sprechen kommen. Satoshi Nakamoto gilt als der Entwickler von Bitcoin. Er hat das Whitpaper 2008 veröffentlicht. Hierin wird erklärt, dass es am Ende der Bitcoininflation, fast genau 21 Millionen Stück geben wird. Davon sind wir allerdings noch ca. 120 Jahre entfernt. Niemand kann die absolute Begrenztheit ändern, es sei denn, mehr oder weniger alle Netzwerkteilnehmer würden sich darauf einigen. Dies gilt allerdings als so gut wie ausgeschlossen, würde es doch nur wieder alte und bekannte Währungsprobleme verursachen. Kaum einer der diesem Netzwerk aus Überzeugung beitritt, hat Interesse an einer unbegrenzten Geldmengenausweitung.

Prozess

Nun wird beim Bitcoin Mining zufällig gewürfelt, bis ein Teilnehmer einen gültigen Block findet, welcher in der Kette an den vorhergegangen gehängt wird. Dies erfordert, je mehr Teilnehmer würfeln, immer schwierigere Würfelaufgaben. Alle zehn Minuten soll ein neuer Block gefunden werden, dies bedingt eine ständige Anpassung der Schwierigkeit, an die dem Gesamtbetzwerk zur Verfügung stehenden Rechenleistung. Alle 210000 gefundenen Blöcke wird der Blockreward, welchen sich die Miner pro gefundenem gültigen Block ausschütten dürfen, halbiert. Dies geschieht ca. alle vier Jahre. Anfangs gab es einen Reward von 50 Bitcoin pro gültigen Block, aktuell sind wir bei 3,125. Im Jahr 2028 halbiert sich das Ganze wieder um die Hälfte, auf knapp über 1,5 Bitcoin und so weiter. Kurz gesagt, die Inflation des Bitcoin wird stets verringert und versiegt vollständig, wenn im Netzwerk 21 Millionen Stück vorhanden sind.

Alle sind gleich, niemand ist gleicher

Nun kann Bitcoin auf zwei Wegen erworben werden, einerseits über den Miningprozess als Ausschüttung der Blockbelohnung, oder wenn bestehender Bitcoinbestand im Netzwerk von einer, auf eine andere Adresse verschoben wird. Bei zweiterem richtet sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. Um Bitcoin halten zu können braucht man eine Wallet, welche aus einem öffentlichen und einem privaten Schlüsselpaar besteht. Diese „Geldbörse“ kann auf unterschiedlichste Weise erstellt werden, wichtig zu verstehen ist, dass der private Schlüssel in Eigenverwahrung verwaltet wird und mit niemandem geteilt werden darf, wenn man nicht möchte, dass Unauthoisierte auf den Bitcoinbestand Zugriff erlangen können. Jeder spielt somit nach den selben Regeln. Kann der Netzwerkteilnehmer mit dem privaten Schlüssel eine Transaktion unterzeichnen, hat er bewiesen über die notwendige Informationsweitergabemöglichkeit zu verfügen. Werte in Form von nicht manipulierbarer Information können so, entgegen wie wir es bisher kannten, ohne dritte Vertrauenspartei verschoben werden. Außerdem wird durch diesen Prozess das Double-Spending-Problem gelöst. Bis zu Bitcoin gab es keine Möglichkeit, dass eine Information die weitergegeben wird, nicht einfach nur eine Kopie von vorhergegangener Information ist. Erst wenn die cryptographische Signatur durch den privaten Schlüssel von einer Wallet zur Unterzeichnung verwendet wird, verschwindet die einzigartige digitale Information und landet in der Empfängerwallet. Jede Transaktion kann auf der Blockchain, im öffentlich einsehbaren Ledger (Kassabuch) eingesehen werden. Schummeln wird so sinnlos gemacht, ungültige Transaktionen werden nicht ins Kassabuch, welches nicht rückwärts veränderbar ist, aufgenommen. Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass ein verschicken von Bitcoin und Satoshis in diesem Netzwerk endgültig ist, der Übertrag kann einmal vollzogen nicht rückgängig gemacht werden.

Verwahrmöglichkeiten

Hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Es besteht die Möglichkeit sein Asset komplett selbstständig zu verwahren, es gibt keine zwischengeschaltete Partei, die einen Zugriff potentiell verhindern könnte. Außerdem gibt es die Teilverwahrung bei der mehrere Entitäten zusammenkommen müssen, um Zugriff zu erhalten auf das Vermögen. Als drittes gibt es die komplette Fremdverwahrung, hier gibt man die Eigenverantwortung komplett ab. Es muss schlussendlich jeder für sich entscheiden, was die passendste Lösung für die eigenen Bedürfnisse ist. Dies variiert natürlich abhängend von, ob das Privatvermögen einer Einzelperson verwahrt werden soll, oder vielleicht das der ganzen Familie, oder überhaupt die eines Betriebes oder gar eines ganzen Staates.

Vertraue meinen Texten nicht blind, am besten ist es, wenn du die Inhalte selbst verifizierst.

 
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